Die Verlobungsfeier
Rustikal oder prunkvoll?
Ebenso wie die Hochzeitsfeier, muss auch eine Verlobungsfeier gut vorbereitet
und rechtzeitig geplant werden. Findet das Fest eher im kleinen Rahmen,
im engsten Freundes- und Familienkreis statt? Wird zu Hause oder in einer
Lokalität gefeiert? Soll zum rustikalen Brunch, zum sommerlichen
Picknick, zum fröhlichen Grillfest, zum gemütlichen Kaffeetrinken
oder zum genüsslichen Abendessen eingeladen werden? Eine Feier in
den eigenen vier Wänden ist zwar eine kostengünstigere Alternative
im Vergleich zu Restaurant oder Gaststätte, allerdings ist diese
mit einem viel größeren Eigenaufwand verbunden. Um dem gröbsten
Stress aus dem Weg zu gehen, können Sie Speisen durch einen Partyservice
liefern lassen sowie einen Besteck- und Geschirrverleih in Anspruch nehmen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für Zelte, Tische oder Stühle.
Fällt Ihre Entscheidung doch auf ein externes Verlobungsfest, so
können Sie die Angelegenheit ruhigen Gewissens in die
Hände erfahrener Gastronomen übergeben. Diese kümmern sich
nicht nur um Speisen und Getränke, sondern auch um den passenden
Rahmen der Feier, zum Beispiel in Bezug auf Tischdekorationen und Blumenschmuck.
Achten Sie bei der Auswahl des Termins für die Verlobungsfeier unbedingt
darauf, dass auch wirklich alle Gäste Zeit haben - bei einem größeren
Fest sollten Sie das Datum zumindest mit Eltern, Geschwistern und guten
Freunden absprechen, damit auch niemand Wichtiges fehlt. Außerdem
kann es - vor allem bei einer sehr groß geplanten Hochzeit - sinnvoll
sein, die Verlobung mindestens ein gutes halbes Jahr vor dem eigentlichen
Eheschließungstermin bekannt zu geben, damit am schönsten
Tag des Lebens niemand im Urlaub oder aus anderen privaten oder
beruflichen Verpflichtungen abkömmlich ist. Die Einladung zur Verlobung
sollte rund einen Monat vor dem Datum der Feier erfolgen. Ob mündlich
oder schriftlich ist dabei vollkommen gleich.
Geben Sie im Falle einer schriftlichen Einladung in jedem Fall Anlass,
Datum, Uhrzeit, Ort und Absender an und bitten Sie um Zu- oder Absage
bis zu einem bestimmten Fristtermin.
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